Wichtige Hinweise für die Schulanmeldung 2025/26

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Wichtige Hinweise zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26

Termin: 07.05.2024 von 15 bis 18 Uhr im Hauptgebäude der GS "Friedrich Schiller"

(Ausweichtermin: 08.05.2024 von 12 bis 14 Uhr)

-Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Negativbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht mit!

-Die Anmeldung ist nur mit Unterschrift beider Sorgeberechtigter gültig.

       

 

 

Erklärungen zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2025/26

nach der ThürSchulO neu §§ 139 a-c und ThürSchulG § 15a

 

Da es in der Stadt Zella-Mehlis keine festen Schulbezirke gibt,  geben Sie bitte bei der Anmeldung einen Erstwunsch und einen Zweitwunsch an (Z.B. Erstwunsch: Grundschule „Friedrich Schiller“ Zella-Mehlis / Zweitwunsch: Grundschule „Martin Luther“ Zella-Mehlis) Die Anmeldung findet immer an der Erstwunschschule statt. Es obliegt den Eltern, bei der Anmeldung alle für das Auswahlverfahren  nach §§139b und 139c erheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen. (familiäre, soziale oder verkehrsbedingte Situationen, aus welchen Belastungen entstehen, die das üblicherweise Vorkommende bei weitem übersteigen)

Die Schulleiterin der Erstwunschschule prüft dann, ob die Anmeldungen die Aufnahmekapazität überschreiten.

Ist diese in unserer Schule vorhanden, bekommen Sie eine Aufnahmebestätigung.

Ist die Kapazität nicht vorhanden findet nach  § 15a ThürSchulG und § 139b,c ThürSchulO  ein Auswahlverfahren statt.

Kriterien dafür sind:

  1. die Grundschule, die die nächstgelegene Schule des Bildungsganges ist
  2. Geschwisterkinder, die die Schule bereits besuchen

Im Übrigen entscheidet das Los.

Abweichend von diesen Kriterien werden vorrangig Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen, bei denen das staatliche Schulamt die Schule als geeigneten Lernort festgelegt hat bzw. Schüler, bei denen ein Härtefall vorliegt.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens an der Erst- und Zweitwunschschule erfolgt die Zuweisung durch das Schulamt Südthüringen nach Anhörung der Eltern und des Schulträgers in Abstimmung mit der aufnahmefähigen Schule.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

K. von Fintel

Schulleitung

Die Grundschule 0