Wichtige Hinweise für die Schulanmeldung 2024/25

 zuckertuete

 

Wichtige Hinweise zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/25

Termin: 02.05.2023 bis 10.05.2023

       

 

 

Erklärungen zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2024/25

nach der ThürSchulO neu §§ 139 a-c und ThürSchulG § 15a

 

Da es in der Stadt Zella-Mehlis keine festen Schulbezirke gibt,  geben Sie bitte bei der Anmeldung einen Erstwunsch und einen Zweitwunsch an (Z.B. Erstwunsch: Grundschule „Friedrich Schiller“ Zella-Mehlis / Zweitwunsch: Grundschule „Martin Luther“ Zella-Mehlis) Die Anmeldung findet immer an der Erstwunschschule statt. Es obliegt den Eltern, bei der Anmeldung alle für das Auswahlverfahren  nach §§139b und 139c erheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen. (familiäre, soziale oder verkehrsbedingte Situationen, aus welchen Belastungen entstehen, die das üblicherweise Vorkommende bei weitem übersteigen)

Die Schulleiterin der Erstwunschschule prüft dann, ob die Anmeldungen die Aufnahmekapazität überschreiten.

Ist diese in unserer Schule vorhanden, bekommen Sie eine Aufnahmebestätigung.

Ist die Kapazität nicht vorhanden findet nach  § 15a ThürSchulG und § 139b,c ThürSchulO  ein Auswahlverfahren statt.

Kriterien dafür sind:

  1. die Grundschule, die die nächstgelegene Schule des Bildungsganges ist
  2. Geschwisterkinder, die die Schule bereits besuchen

Im Übrigen entscheidet das Los.

Abweichend von diesen Kriterien werden vorrangig Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen, bei denen das staatliche Schulamt die Schule als geeigneten Lernort festgelegt hat bzw. Schüler, bei denen ein Härtefall vorliegt.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens an der Erst- und Zweitwunschschule erfolgt die Zuweisung durch das Schulamt Südthüringen nach Anhörung der Eltern und des Schulträgers in Abstimmung mit der aufnahmefähigen Schule.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

K. von Fintel

Schulleitung